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Archiv 2016Psychologe ist nur, wer Psychologie mit Diplom, Bachelor oder Master studiert hat BDP freut sich über Urteil zum Titelschutz Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) hat erneut ein Gerichtsverfahren gegen einen angeblichen Wirtschaftspsychologen gewonnen, das Urteil des LG München ist allerdings noch nicht rechtskräftig (Urteil vom 27.10. Az.: 17 HK O 19533/15). In diesem Fall hatte ein Professor, der in seinem Magisterstudium Psychologie in einem geringen Umfang studierte, die Berufsbezeichnung „Wirtschaftspsychologe“ geführt. Er verwies darauf, dass auf der Urkunde Psychologie als zweites Hauptfach bezeichnet wurde und auf Berufserfahrung im Bereich der Wirtschaft, konnte damit aber das Landgericht nicht überzeugen. Dieses folgte den Argumenten des Berufsverbands zum erforderlichen Kompetenzprofil von Psychologen. Der Beklagte darf sich unter der Androhung einer Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro nicht mehr als Wirtschaftspsychologe titulieren. Der BDP hob hervor, dass nicht nur Verbraucher, sondern auch Kunden in der Wirtschaft mit der Berufsbezeichnung „Psychologe“ – und dies auch in Wortkombinationen wie „Wirtschaftspsychologe“ – das Absolvieren eines umfangreichen Psychologiestudiums erwarten, entweder mit Diplom-Abschluss oder äquivalent mit Bachelor- und Master-Abschluss jeweils im Hauptfach Psychologie. BDP-Präsident Prof. Dr. Michael Krämer hält fest: „Damit wird bestätigt, dass Klienten und Kunden bei der Beauftragung eines Psychologen das Qualifikationsniveau eines abgeschlossenen vollwertigen Psychologiestudiums erwarten dürfen.“ Aus der Urteilsbegründung: |
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