Zur BDP-Website BDP Landesgruppe Schleswig-Holstein
Zur Startseite
Aktuelles
Der Verband
Psychologie für alle
Beruf Psychologe
Service / Kontakt
Mitgliedschaft im BDP





Archiv 2016

05.11.2016
Neuer LG-Vorstand gewählt
Die Mitgliederversammlung der BDP-Landesgruppe Schleswig-Holstein hat einen neuen Vorstand gewählt:
Frau Dipl.-Psych. J. Dürkop wurde als Vorsitzende wiedergewählt und ebenso wurde Frau Dipl.-Psych. G. Ameln in ihrem Amt als stellvertretende Vorsitzende bestätigt. Herr Dipl.-Psych. T. Voigt übernimmt nach dem Ausscheiden von Herrn Dipl.-Psych U. Kruse das Amt des Cassiers, und Frau Dipl.-Psych. Dr. G. Dubbert  sowie Frau M.Sc. S. Roch bereichern erstmals als Beisitzerinnen den Vorstand.
 
05.11.2016Uli Kruse mit der Goldenen Ehrennadel des BDP geehrt
Nach mehr als 40 Jahren ununterbrochener Vorstandstätigkeit in der BDP-Landesgruppe Schleswig-Holstein stand Ulrich Kruse aus Flensburg bei den Vorstands-Neuwahlen aus Altersgründen nicht mehr zur Verfügung. Ihm ist diese Entscheidung sicher nicht leicht gefallen, aber aufgrund seines immer noch hohen sozialen Engagements mussten Prioritäten gesetzt werden. Bei der letzten Mitgliederversammlung der Schleswig-Holsteinischen BDP-Landesgruppe wurde ihm durch die extra aus Berlin angereiste BDP-Vizepräsidentin Schlipphak die Goldene Ehrennadel des BDP für sein herausragendes Engagement überreicht.
 
05.11.2016Mitgliederversammlung
der Landesgruppe Schleswig-Holstein im BDP mit Vortrag (pdf) zur Metakognitiven Therapie (MCT). Einladung (pdf)
Die Vortragsfolien finden Sie hier (pdf).
27.10.2016

Psychologe ist nur, wer Psychologie mit Diplom, Bachelor oder Master studiert hat

BDP freut sich über Urteil zum Titelschutz

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) hat erneut ein Gerichtsverfahren gegen einen angeblichen Wirtschaftspsychologen gewonnen, das Urteil des LG München ist allerdings noch nicht rechtskräftig (Urteil vom 27.10. Az.: 17 HK O 19533/15).

In diesem Fall hatte ein Professor, der in seinem Magisterstudium Psychologie in einem geringen Umfang studierte, die Berufsbezeichnung „Wirtschaftspsychologe“ geführt. Er verwies darauf, dass auf der Urkunde Psychologie als zweites Hauptfach bezeichnet wurde und auf Berufserfahrung im Bereich der Wirtschaft, konnte damit aber das Landgericht nicht überzeugen. Dieses folgte den Argumenten des Berufsverbands zum erforderlichen Kompetenzprofil von Psychologen. Der Beklagte darf sich unter der Androhung einer Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro nicht mehr als Wirtschaftspsychologe titulieren.

Der BDP hob hervor, dass nicht nur Verbraucher, sondern auch Kunden in der Wirtschaft mit der Berufsbezeichnung „Psychologe“ – und dies auch in Wortkombinationen wie „Wirtschaftspsychologe“ – das Absolvieren eines umfangreichen Psychologiestudiums erwarten, entweder mit Diplom-Abschluss oder äquivalent mit Bachelor- und Master-Abschluss jeweils im Hauptfach Psychologie.

BDP-Präsident Prof. Dr. Michael Krämer hält fest: „Damit wird bestätigt, dass Klienten und Kunden bei der Beauftragung eines Psychologen das Qualifikationsniveau eines abgeschlossenen vollwertigen Psychologiestudiums erwarten dürfen.“

Aus der Urteilsbegründung:
„Die angesprochenen Verkehrskreise verstehen unter der Berufsbezeichnung Wirtschaftspsychologe einen Psychologen, welcher eine besondere Spezialisierung im Bereich der Wirtschaft erlangt hat. Die angesprochenen Verkehrskreise erwarten von einem Wirtschaftspsychologen einen ausreichend ordnungsgemäß ausgebildeten Psychologen und damit eine Person, die ihr psychologisches Studium entweder mit dem Diplom bzw. mit dem Bachelor und einem darauf aufbauenden Masterstudium absolviert hat. Die angesprochenen Verkehrskreise erwarten von einem Wirtschaftspsychologen zunächst einmal, dass es sich um einen Psychologen handelt, so dann, dass es sich um einen Psychologen mit dem Schwerpunkt im Bereich der Wirtschaft handelt, der durch eine Schwerpunktsetzung im Psychologiestudium, oder durch eine Zusatzausbildung zum regulären Psychologiestudium oder auch im Rahmen der praktischen Tätigkeit als Psychologe erworben hat.“ Pressemitteilung (pdf)

21.07.2016
BDP erwirkt Urteil am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht zur Rechtmäßigkeit der Verwendung der Berufsbezeichnung "Psychologe". Pressemitteilung (pdf)

Archiv:
2004 | 2005 | 2006 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015